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15% kalkulatorische
Einsparquote
Der Verwalter haftet?
Das für unsere Tätigkeit zuständige Gesetz
ist das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Zur Durchführung des Gesetzes
wurde die Heizkostenverordnung (HKVO)
geschaffen.
Im EnEG wurde festgelegt, das eine Verpflichtung zur Anwendung der HKVO
nur dann entsteht, wenn die Kosten für Abrechnung und laufende Gerätegebühren
nicht höher sind als 15 % der Brennstoffkosten sind.
Haben Sie schon einmal geprüft, ob Sie diese Grenze bei den
Ob-jekten einhalten?
Falls diese Grenze nicht eingehalten wird, besteht keine
Verpflichtung zur Abrechnung!
Können Sie als Verwalter für die Folgen einer etwaigen Klage
in die Haftung geraten? in vielen Fällen == Ja!
Dies könnte gravierende Folgen haben!
Unsere oft sehr teuren Wettbewerber sprechen gar nicht gerne darüber.
Vielleicht..... weil Sie gerne teure Geräte verkaufen?
Vielleicht......weil nicht die Interessen des Kunden, sondern die eigenen
Ertragsziele im Vordergrund stehen?
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