Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wir beantworten in diesem FAQ-Bereich zentrale Fragen zu Themen wie Heizkostenabrechnung und -ablesung, Geräteservice, Rauchwarnmeldern sowie dem Kundenportal und Mieterportal.
Ob Mieter, Eigentümer oder Hausverwaltung – hier finden Sie kompakte Informationen zu gesetzlichen Vorgaben, zum Ablauf von Ablesungen und Gerätetausch sowie zur Darstellung Ihrer Verbrauchswerte.
Auch Fragen zur Registrierung und Nutzung des Mieterportals, zur monatlichen Bereitstellung der unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) und zu Abrechnungszeiträumen werden hier erläutert.
Ablesung & Termine
Was kann ich tun, wenn ich zum Ablesetermin nicht zuhause bin?
Wenn der erste Termin nicht wahrgenommen werden kann, kommen wir kostenlos ein zweites Mal zu Ihnen.
Der Nachablesetermin wird erst nach der Hauptablesung festgelegt. Die Anmeldung erfolgt direkt vor Ort per Einwurfkarte durch den Ableser. Der Termin findet mindestens eine Woche nach der Hauptablesung (meist 10 bis 14 Tage später) statt.
Sollten Sie den ersten Termin nicht wahrnehmen können, warten Sie bitte erst den Nachablesetermin ab.
Sollten beide Termine nicht wahrgenommen werden können, muss ein kostenpflichtiger Individualtermin über die Hausverwaltung / den Hauseigentümer vereinbart werden.
Was passiert, wenn ich den Ablesetermin verpasst habe?
Sie erhalten einen kostenlosen Nachablesetermin
Sollten Sie den ersten Termin verpasst haben, erhalten Sie einen kostenlosen Nachablesetermin. Die Anmeldung hierfür erfolgt direkt vor Ort per Einwurfkarte durch den Ableser.
Sollten beide Termine nicht wahrgenommen werden, muss ein kostenpflichtiger Individualtermin über die Hausverwaltung / den Hauseigentümer vereinbart werden.
Kann ich einen neuen Termin vereinbaren?
Sofern beide Ablesetermine nicht wahrgenommen wurden, kann die Hausverwaltung / der Eigentümer einen kostenpflichtigen Individualtermin mit uns vereinbaren.
Muss ich persönlich beim Termin anwesend sein?
Ja, insbesondere bei Ablesungen, Gerätetausch / -montage und Rauchwarnmelder-Prüfung.
Kann ich meine Zählerstände selbst übermitteln?
Wenn Sie das Vorgehen im Vorfeld mit dem Wohnungseigentümer oder der Hausverwaltung abgestimmt haben, ist eine Selbstablesung möglich. Allerdings machen wir Sie darauf aufmerksam, dass eine Selbstablesung mit Kosten verbunden ist, da Ihr Selbstablesebeleg manuell erfasst, zugeordnet und archiviert werden muss.
Die Ablesedaten müssen uns immer schriftlich eingereicht werden und vollständig sein. Es müssen alle vorhandenen Heizkostenmessgeräte (Heizkostenverteiler oder Wärmezähler) und Wasserzähler in Wohnung und Kellerräumen abgelesen werden.
Warum ist die Ablesung meiner Messgeräte wichtig?
Für eine faire und gerechte Abrechnung, damit Sie nur das bezahlen, was Sie verbraucht haben.
Kann der Ableser zuerst in meiner Wohnung ablesen?
Der Ableser geht bei seiner Tätigkeit nach der Regel von unten nach oben und von links nach rechts vor. Das hat seinen guten Grund:
In der gleichen Reihenfolge wurden die Messgeräte auch montiert. Die Reihenfolge der Geräte im Ableseauftrag ist identisch. Unsere Ableser finden die Geräte so schnell auf und müssen nicht lange danach suchen. Sofern der Ableser gut in der Zeit ist und dadurch keine anderen Hausbewohner benachteiligt, kann er diese Reihenfolge jedoch ändern und Ihrem Wunsch nachkommen.
Kann der Ableser mir direkt Auskunft über meine Heizkosten geben?
Nein, der Ableser kann vor Ort keine Aussage zu Ihren Heizkosten oder eine Beurteilung der Verbräuche machen. Für die Heizkosten- und Wasserabrechnungen sind verschiedenste zusätzliche Daten, wie Energiekosten des Hauses, die Verbräuche der anderen Wohnungsnutzer, Verteilungsschlüssel, etc. zu berücksichtigen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass unser Ableser vor Ort keine Stellung dazu nehmen kann.
Wie kann ich meinen Ablesetermin verschieben?
Sollte der zweite Termin zur Jahresablesung auch nicht passen, kann über den Verwalter/Eigentümer ein dritter Termin angefragt werden.
Bei den Mess-Profis kann alternativ ein link zur Selbstablesung angefordert werden, ggf. hängt dieser Link neben der Terminanmeldung.
Wie erfahre ich das genaue Zeitfenster für meinen Termin?
Das Zeitfenster wird auf einem Beiblatt zur Terminankündigung ausgehängt. Bei einer postalischen Anmeldung steht der genaue Termin im Brief.
Kann eine andere Person den Termin für mich wahrnehmen?
Ja.
Was passiert, wenn kein Zugang zur Wohnung möglich ist?
Es folgt eine weitere Anmeldung bzw. Anfahrt-
Wie gehe ich vor, wenn ich keinen Termin erhalten habe?
Die Anfragen müssen an den Verwalter/Eigentümer herangetragen werden.
Heizkostenabrechnung
Ist eine Abrechnung nach einer Zwischenablesung möglich?
Nein. Die verbrauchsabhängige Abrechnung ist zur korrekten Ermittlung auf die Angaben einer kompletten Abrechnungsperiode samt Verbräuchen angewiesen. Werden hier Verbräuche separat abgerechnet, kommt die Gesamtabrechnung ins Ungleichgewicht.
Kann fair abgerechnet werden auch wenn keine Zwischenablesung erfolgt ist?
Ja. Liegt keine verwertbare Zwischenablesung vor, werden die Anteile Heizung nach Gradtagen, für Warmwasser nach Tagen errechnet, entsprechend der vom Auftraggeber angegebenen Nutzungszeit.
Von wem bekomme ich meine Abrechnung?
Als Mieter erhalten Sie ausschließlich von der Hausverwaltung oder dem Eigentümer ihre Abrechnung.
Welche Kostenanteile der Heizkostenabrechnung sind umlagefähig?
Die Heizkostenverordnung legt in § 7 Abs. 2 im Einzelnen fest, welche Kosten umlagefähig sind. Diese sind beispielsweise die Wartungskosten der Heizanlage, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Heizungsanlage, die Kosten der Reinigung der Heizanlage und des Heizungskellers, die Kosten der Abgasmessung sowie der Betriebsstrom der Heizungsanlage. Des Weiteren die Miet- und Garantiewartungskosten der Messgeräte und die Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung durch die Mess-Profis.
Warum wurde mein Verbrauch geschätzt?
Wenn der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch eines Nutzers auf Grund eines Geräteausfalls, Verweigerung des Ablesens oder anderen zwingenden Gründen nicht erfasst werden kann, so muss entsprechend geschätzt werden. Festgelegt ist dies in § 9a der Heizkostenverordnung.
Weshalb bekomme ich als Mieter nur eine begrenzte Auskunft bei den Mess-Profis?
Aus Datenschutzgründen dürfen wir nur Auskünfte und Daten an unsere Vertragspartner weitergeben werden. Diese sind die Hausverwaltungen und Eigentümer kompletter Liegenschaften.
Ich habe Fragen zu meiner Abrechnung – an wen kann ich mich wenden?
Als Wohnungsnutzer ist die Hausverwaltung oder der Eigentümer der Liegenschaft Ihr Ansprechpartner.
Wann erhalte ich meine Abrechnung?
Sie sind Eigentümer einer WEG oder Wohnungsnutzer?
Grundsätzlich wird nach Ablauf der vorgegebenen Abrechnungsperiode die Abrechnung erstellt und an die beauftragte Hausverwaltung, bzw. den Gebäudeeigentümer versendet. Sie erhalten die Abrechnung nach Ende der Abrechnungsperiode innerhalb von 12 Monaten.
Sie sind Hausverwalter bzw. beauftragender Gebäudeeigentümer?
Dann erhalten Sie ihre Abrechnung in der Regel innerhalb von 10 Werktage nach Vorlage aller Daten.
Von wem bekomme ich meine Abrechnung ?
Ausschließlich von der Hausverwaltung oder dem Eigentümer.
Wie setzt sich meine Abrechnung zusammen?
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Warum hat sich meine Abrechnung im Vergleich zum Vorjahr verändert?
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Was kann ich tun, wenn ich meine Abrechnung nicht verstehe?
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Wie gehe ich vor, wenn ich einen Fehler in der Abrechnung vermute?
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Was passiert, wenn keine Ablesung erfolgt ist?
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Wie erfolgt eine Schätzung der Verbrauchswerte?
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Geräte & Geräteservice
Wie läuft ein Gerätetausch ab?
Beim Gerätetausch oder bei einer Montage…
…ist Ihre Anwesenheit erforderlich.
…kann die Arbeit länger dauern als eine normale Ablesung.
…kann das Wasser vorübergehend abgesperrt werden.
…werden die Geräte nach dem Einbau auf Dichtigkeit geprüft.
Bitte bleiben Sie bis zum Abschluss der Arbeiten anwesend.
Muss ich für den Gerätetausch anwesend sein?
Ja. Ihre Anwesenheit ist notwendig, damit die Arbeiten vollständig und sicher durchgeführt werden können.
Warum wurde mein Gerät ausgetauscht?
Weil die Eichfrist abgelaufen ist oder weil es defekt war.
Was mache ich, wenn ein Gerät beschädigt wurde?
Melden Sie sich umgehend bei Ihrer Hausverwaltung oder den Eigentümer.
Wie erkenne ich, ob mein Gerät korrekt funktioniert?
Hat das Gerät nach Knopfdruck eine Anzeige und diese zählt regelmäßig weiter, so ist das Gerät in Ordnung. Um alles andere kümmern sich die Mess-Profis.
Mein Messgerät ist defekt – was soll ich tun?
Melden Sie sich umgehend bei Ihrer Hausverwaltung oder den Eigentümer.
Wann werden Messgeräte ausgetauscht?
Wasser- und Wärmemengenzähler nach 6 Jahren. Heizkostenverteiler nach 10 Jahren.
Was passiert, wenn der Gerätetausch nicht durchgeführt werden konnte?
Die Mess-Profis finden zusammen mit der Hausverwaltung eine Lösung und informieren den Wohnungsnutzer über den weiteren Ablauf.
Rauchwarnmelder
Wann werden Rauchwarnmelder geprüft?
Rauchwarnmelder werden alle 12 bis 15 Monate geprüft. In der Regel erfolgt die Prüfung im Rahmen der Jahresablesung.
Muss ich für die Prüfung oder Wartung anwesend sein?
Ja. Bitte sorgen Sie für freien Zugang zu allen Rauchwarnmeldern und Messgeräten. Auch wenn sich die Zähler im Treppenhaus oder Keller befinden, wird für die Rauchwarnmelder Zugang zur Wohnung benötigt.
Was wird bei der Rauchwarnmelder-Prüfung kontrolliert?
Bei der jährlichen Prüfung wird unter anderem kontrolliert:
- Ist das Gerät vorhanden?
- Gibt es sichtbare Schäden?
- Funktioniert der Alarm?
- Ist das Gerät verschmutzt?
- Wird der Mindestabstand von 50 cm zu anderen Gegenständen eingehalten?
Mein Rauchwarnmelder piept – was bedeutet das?
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Wie häufig müssen Rauchwarnmelder geprüft werden?
Rauchwarnmelder müssen mindestens einmal jährlich geprüft werden.
Wann werden Rauchwarnmelder ausgetauscht?
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Was mache ich, wenn der Rauchmelder defekt ist?
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Sind Rauchwarnmelder gesetzlich vorgeschrieben?
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Was soll ich bei einem Fehlalarm tun?
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Hausverwaltung & Eigentümer
Ich bin Hausverwalter – wie reiche ich Anfragen für mehrere Objekte ein?
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Wie erfolgt die Abrechnung für Eigentümergemeinschaften?
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Was muss ich bei einem Mieterwechsel beachten?
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Wie melde ich einen Leerstand?
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Wechsel & Leistungen
Wie kann ich zu den Mess-Profis wechseln?
Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie eine E-Mail an vertrieb@mess-profis.de. In Zusammenarbeit mit unserem Kündigungsmanagement unterstützen wir Sie beim Wechsel zu uns.
Welche Leistungen bieten die Mess-Profis an?
Wir bieten alle Leistungen rund um die Heizkostenabrechnung an – von der Ablesung bis zur vollständigen Erstellung der Abrechnung. Zudem können Sie bei uns die notwendigen Messgeräte mieten oder kaufen.
Darüber hinaus bieten wir die Miete oder den Kauf von Rauchwarnmeldern inklusive Funktionskontrolle an. Auch die Legionellenprüfung sowie die Erstellung von Energieausweisen zählen zu unserem Leistungsportfolio.
Erstellen die Mess-Profis Energieausweise?
Ja, Sie können einen verbrauchsorientierten Energieausweis gerne bei unserem Team anfragen.
Wie kann ich ein Angebot anfordern?
Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch, per E-Mail oder per Post.
Kundenportal
Wie erhalte ich Zugang zum Kundenportal?
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Ich habe meine Zugangsdaten vergessen – was kann ich tun?
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Welche Informationen finde ich im Kundenportal?
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Kann ich meine Daten im Kundenportal selbst ändern?
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Unterjährige Verbrauchsinformationen & Mieterportal
Was sind unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI)?
UVI sind monatliche Informationen über Ihren Heiz- und Warmwasserverbrauch, die auf Basis fernauslesbarer Messgeräte bereitgestellt werden.
Warum erhalte ich unterjährige Verbrauchsinformationen?
Die Heizkostenverordnung verpflichtet Vermieter dazu, Mieter regelmäßig über ihren Verbrauch zu informieren – sofern fernablesbare Geräte vorhanden sind.
Ziel ist mehr Transparenz und ein bewussterer Umgang mit Energie.
Wie häufig werden unterjährige Verbrauchsinformationen bereitgestellt?
Monatlich. Die Verbrauchswerte eines Monats werden jeweils im Folgemonat zur Verfügung gestellt.
Ist der Kaltwasserverbrauch Bestandteil der UVI?
Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist nur Heizung und Warmwasser.
Wenn technisch möglich, wird der Kaltwasserverbrauch zusätzlich als Service angezeigt.
Wer erhält die UVI bei vermieteten Eigentumswohnungen?
Der jeweilige Nutzer (Mieter), sofern fernauslesbare Geräte installiert sind.
Wie erhalte ich Zugang zum Mieterportal?
Nach Freischaltung durch Eigentümer oder Hausverwaltung erhalten Sie eine Registrierungsinformation per E-Mail oder Post.
Ich habe keine Registrierungsmail erhalten – was kann ich tun?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an uvi@mess-profis.de
Wie erfahre ich, dass neue Verbrauchsinformationen vorliegen?
Sie erhalten monatlich eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald neue Daten im Mieterportal verfügbar sind.
Kann ich den Versand der UVI von Post auf E-Mail umstellen?
Ja, das kann über das Mieterportal angepasst werden.
Kontakt & Organisation
Welche Niederlassung ist für mich zuständig?
Als Kunde finden Sie ihre zuständige Niederlassung in… :
- … Ihrer fertig erstellten Abrechnung
- … der Kostenmieterliste
- … unseren Terminanmeldungen
Als Interessent richtet sich die zuständige Niederlassung richtet nach Ihrem Wohnort. Schauen Sie dafür in die Übersicht unserer Regionalgesellschaften.
Wie kann ich eine Rückrufbitte hinterlassen?
Bitte nutzen Sie dazu das Kontaktformular auf unserer Homepage. Geben Sie möglichst genaue Informationen zu Ihrem Anliegen an, inklusive:
- … aller bekannten Objektdaten
- … Ihres Wohnorts
Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Anfrage?
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Art Ihres Anliegens ab. Wir bemühen uns, alle Anfragen so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Wie kann ich meine Kontaktdaten ändern?
Änderungen Ihrer Kontaktdaten können Sie über das Kontaktformular auf unserer Homepage mitteilen.
An wen wende ich mich bei mehreren Anliegen gleichzeitig?
Bitte nutzen Sie dafür ebenfalls das Kontaktformular auf unserer Homepage. Fassen Sie möglichst alle Anliegen in einer Anfrage zusammen und geben Sie alle bekannten Daten zur Liegenschaft an.
Sonstiges & Sonderfälle
Was kann ich tun, wenn meine Frage hier nicht beantwortet wird?
Fragen müssen zunächst an die zuständige Hausverwaltung gestellt werden. Diese nimmt anschließend Kontakt zu den Mess-Profis auf.
Was passiert bei Neubauten oder Erstmontagen?
Die Mess-Profis sprechen mit dem Kunden/Planer/Fachhandwerker einen Montagetermin ab und erledigen den Einbau.
Wie gehe ich bei besonderen oder kurzfristigen Anliegen vor?
Rufen Sie uns gerne an. Unserer Zentrale können Sie Ihr Anliegen schildern – dann erfolgt die Weiterleitung zum richtigen Ansprechpartner.