Heizkostenabrechnung
Ablesen & Abrechnen – effizient, digital und rechtssicher
Übersicht
Unser Service

Digitale Heizkostenabrechnung
Unsere Heizkostenabrechnung basiert auf einem vollständig digitalen Ableseprozess. Verbrauchsdaten werden per Funk erfasst – ganz ohne Terminchaos oder Zutritt zu den Wohnungen.

Minimaler Aufwand für Sie
Wir koordinieren Ablesung, Datenprüfung und Abrechnungserstellung. Sie sparen Zeit, reduzieren Rückfragen und profitieren von klar strukturierten Abrechnungsergebnissen.

Schnell & zuverlässig
Nach vollständiger Datenübermittlung erstellen wir Ihre Heizkostenabrechnung zügig und mit höchster Sorgfalt – transparent, nachvollziehbar und gesetzeskonform.
Vorteile
Ihre Vorteile auf einen Blick

Rechtssichere Heizkostenabrechnung
Sie erhalten geprüfte und korrekte Heizkostenabrechnungen gemäß aktueller gesetzlicher Vorgaben. Umfangreiche Plausibilitätsprüfungen sorgen für maximale Sicherheit und Akzeptanz bei Mietern.

Digitale Prozesse & volle Transparenz
Über unser Kundenportal haben Sie jederzeit Zugriff auf alle relevanten Verbrauchs- und Abrechnungsdaten. Schnittstellen zu gängigen Verwaltersoftwares ermöglichen eine nahtlose Integration.
Persönlicher Service
Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie zuverlässig durch den gesamten Abrechnungsprozess. Unser qualifiziertes Serviceteam steht Ihnen bei Fragen jederzeit kompetent zur Seite.
Ablauf
In 3 Schritten zu Ihrer Heizkostenabrechnung
Video
Ganzheitliche Unterstützung für Hausverwaltungen
FAQ
Heizkostenabrechnung
Ist eine Abrechnung nach einer Zwischenablesung möglich?
Nein. Die verbrauchsabhängige Abrechnung ist zur korrekten Ermittlung auf die Angaben einer kompletten Abrechnungsperiode samt Verbräuchen angewiesen. Werden hier Verbräuche separat abgerechnet, kommt die Gesamtabrechnung ins Ungleichgewicht.
Kann fair abgerechnet werden auch wenn keine Zwischenablesung erfolgt ist?
Ja. Liegt keine verwertbare Zwischenablesung vor, werden die Anteile Heizung nach Gradtagen, für Warmwasser nach Tagen errechnet, entsprechend der vom Auftraggeber angegebenen Nutzungszeit.
Von wem bekomme ich meine Abrechnung?
Als Mieter erhalten Sie ausschließlich von der Hausverwaltung oder dem Eigentümer ihre Abrechnung.
Welche Kostenanteile der Heizkostenabrechnung sind umlagefähig?
Die Heizkostenverordnung legt in § 7 Abs. 2 im Einzelnen fest, welche Kosten umlagefähig sind. Diese sind beispielsweise die Wartungskosten der Heizanlage, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Heizungsanlage, die Kosten der Reinigung der Heizanlage und des Heizungskellers, die Kosten der Abgasmessung sowie der Betriebsstrom der Heizungsanlage. Des Weiteren die Miet- und Garantiewartungskosten der Messgeräte und die Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung durch die Mess-Profis.
Warum wurde mein Verbrauch geschätzt?
Eine Verbrauchsschätzung erfolgt, wenn ein Zähler keine oder unvollständige Werte liefert. Gründe können bspw. Funkstörungen, defekte Geräte oder abgelaufene Eichfristen sein. Sobald der Zähler wieder Daten liefert oder ausgetauscht wurde, passen wir die Abrechnung bei Bedarf an.
Weshalb bekomme ich als Mieter nur eine begrenzte Auskunft bei den Mess-Profis?
Aus Datenschutzgründen dürfen wir nur Auskünfte und Daten an unsere Vertragspartner weitergeben werden. Diese sind die Hausverwaltungen und Eigentümer kompletter Liegenschaften.
Ich habe Fragen zu meiner Abrechnung – an wen kann ich mich wenden?
Eigentümer einer WEG wenden sich bitte an ihre Hausverwaltung.
Mieter wenden sich bitte an ihren Vermieter oder an die Hausverwaltung.
Alleineigentümer eines Objekts oder Hausverwaltungen können sich direkt an ihren zuständigen Sachbearbeiter in der Abrechnungsabteilung wenden.
Wann erhalte ich meine Abrechnung?
Sie sind Eigentümer einer WEG oder Wohnungsnutzer?
Grundsätzlich wird nach Ablauf der vorgegebenen Abrechnungsperiode die Abrechnung erstellt und an die beauftragte Hausverwaltung, bzw. den Gebäudeeigentümer versendet. Sie erhalten die Abrechnung nach Ende der Abrechnungsperiode innerhalb von 12 Monaten.
Sie sind Hausverwalter bzw. beauftragender Gebäudeeigentümer?
Dann erhalten Sie ihre Abrechnung in der Regel innerhalb von 10 Werktage nach Vorlage aller Daten.
Warum sind mein Verbrauch oder die ermittelten Kosten höher / niedriger als im Vorjahr?
Änderungen in der Heizkostenabrechnung können verschiedene Ursachen haben, zum Beispiel:
- Schwankungen der Energiepreise (z. B. Gas, Öl oder Fernwärme)
- Veränderungen im persönlichen Heizverhalten
- Witterungsbedingungen, etwa ein kälterer Winter
- Veränderungen im Verbrauch anderer Wohnungen
- Anpassungen des Verteilerschlüssels
- Deutlich geänderte Betriebskosten der Heizung oder Nebenkosten
Was bedeutet „Leerstandsmeldung“ und warum ist diese wichtig?
Wenn eine Wohnung oder Gewerbeeinheit zeitweise leer stand, beeinflusst dies die Abrechnung. Ein leerstehender Bereich verbraucht z. B. weniger Warmwasser oder gar keine Heizkosten. Bitte teilen Sie uns Leerstände zeitnah mit, damit die Abrechnung korrekt erstellt werden kann.
Wie wird mein Heizkostenverbrauch ermittelt?
Je nach Anlagentyp werden Heizkosten über Wärmezähler, Heizkostenverteiler oder Verbrauchsschätzungen anhand der Heizflächen berechnet. Die Verteilung erfolgt gemäß der Heizkostenverordnung.
Warum stimmen die Werte auf dem Zähler nicht mit den Abrechnungswerten überein?
- Stichtagsdifferenzen: Die Ablesung erfolgt zu einem festen Stichtag per Funk. Der Wert auf Ihrem Gerät kann daher zu einem späteren Zeitpunkt höher sein.
- Funkauslesezeiten: Die Funkmodule senden zu festgelegten Zeitpunkten. Der angezeigte Wert auf dem Gerät kann von dem letzten übermittelten Funkwert abweichen.
- Individuelle Umrechnungsfaktoren: Jeder Heizkostenverteiler besitzt einen eigenen, gerätespezifischen Umrechnungsfaktor, der bei der Abrechnung berücksichtigt wird. Dadurch unterscheiden sich die Abrechnungswerte systembedingt von den reinen Anzeigeeinheiten auf dem Gerät.
Wie gehe ich vor, wenn ich einen Fehler in der Abrechnung vermute?
Wenn Sie einen möglichen Fehler in Ihrer Abrechnung feststellen:
- Eigentümer einer WEG wenden sich bitte an ihre Hausverwaltung.
- Mieter wenden sich bitte an ihren Vermieter oder an die Hausverwaltung.
- Alleineigentümer oder Hausverwaltungen wenden sich bitte direkt an den zuständigen Sachbearbeiter in der Abrechnungsabteilung.
Was passiert, wenn keine Ablesung erfolgt ist, bzw. möglich war?
Wenn eine Ablesung der Heizkostenverteiler oder Wärmezähler nicht möglich war, beispielsweise aufgrund eines defekten Geräts oder eines nicht wahrgenommenen Ablesetermins, wird der Verbrauch gemäß den Vorgaben der Heizkostenverordnung (§9a) geschätzt.
Wie erfolgt eine Schätzung der Verbrauchswerte?
Gem. §9a HKVO muss der Verbrauch verbrauchsnah geschätzt werden, wenn eine ordnungsgemäße Messung nicht möglich ist.
- Schätzung nach vergleichbaren Verbräuchen in vergleichbaren Zeiträumen desselben Nutzers
- Schätzung nach vergleichbaren Räumen in der Liegenschaft
- Schätzung nach Durchschnitt (durchschnittlichen m² Verbrauch des Gebäudes multipliziert mit der Wohnfläche der betroffenen Einheit, oder Durchschnitt in der Nutzereinheit)
- Schätzung entsprechend manuell individuell Berechnung
Wie setzt sich meine Abrechnung zusammen?
Die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zeigt, wie die gesamten Heiz- und Warmwasserkosten eines Gebäudes auf die einzelnen Wohnungen verteilt werden. Grundlage hierfür ist die Heizkostenverordnung gem. §§ 6-9b HKVO.
Bei einer zentralen Warmwasserbereitung durch die Heizungsanlage müssen die entstandenen Kosten vorab auf die Bereiche Warmwasser und Heizung aufgeteilt werden.
Die Aufteilung der Kosten erfolgt in den Bereichen Warmwasser und Heizung nach gleichem Schema:
- Grundkosten (meist 30–50 %) – Verteilung zumeist nach Heiz-, Wohn- oder Nutzfläche
- Verbrauchskosten (meist 50–70 %) – Verteilung nach gemessenem Verbrauch
Der Verbrauch wird über geeignete Messgeräte erfasst. Von dem je Nutzereinheit ermittelten Kostenanteil werden anschließend die bereits geleisteten Vorauszahlungen des Mieters abgezogen. Daraus ergibt sich entweder eine Nachzahlung oder ein Guthaben.
Warum wird die Nutzergebühr bei einem Nutzerwechsel doppelt berechnet?
Die Nutzerwechselgebühr wird sowohl für den Auszug des bisherigen Nutzers als auch für den Einzug des neuen Nutzers berechnet. Beide Vorgänge verursachen administrativen Aufwand (Erstellung von 2 oder mehr Einzelabrechnungen) und werden daher jeweils separat in Rechnung gestellt. Ein Leerstand wird in diesem Zusammenhang ebenfalls, wie ein Nutzerwechsel behandelt.
Warum weicht der tatsächlich erfasste Verbrauch laut Zählern von der angelieferten Energiemenge ab?
Die in der Heizkostenabrechnung ausgewiesenen kWh entsprechen nicht 1:1 den kWh der Energieträgerrechnung, da zwischen Energieträgerverbrauch und tatsächlich abgegebener Heizenergie Umwandlungs- und Effizienzverluste der Heizungsanlage entstehen (z.B. im Kessel, in Leitungen oder durch Bereitschaftsverluste). Auch Abweichungen durch unterschiedliche Ablese- oder Rechnungszeiträume zwischen Heizkostenabrechnung und Energierechnung sind möglich.
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