Heizkostenabrechnung
Ablesen & Abrechnen – effizient, digital und rechtssicher
Übersicht
Unser Service

Digitale Heizkostenabrechnung
Unsere Heizkostenabrechnung basiert auf einem vollständig digitalen Ableseprozess. Verbrauchsdaten werden per Funk erfasst – ganz ohne Terminchaos oder Zutritt zu den Wohnungen.

Minimaler Aufwand für Sie
Wir koordinieren Ablesung, Datenprüfung und Abrechnungserstellung. Sie sparen Zeit, reduzieren Rückfragen und profitieren von klar strukturierten Abrechnungsergebnissen.

Schnell & zuverlässig
Nach vollständiger Datenübermittlung erstellen wir Ihre Heizkostenabrechnung zügig und mit höchster Sorgfalt – transparent, nachvollziehbar und gesetzeskonform.
Vorteile
Ihre Vorteile auf einen Blick

Rechtssichere Heizkostenabrechnung
Sie erhalten geprüfte und korrekte Heizkostenabrechnungen gemäß aktueller gesetzlicher Vorgaben. Umfangreiche Plausibilitätsprüfungen sorgen für maximale Sicherheit und Akzeptanz bei Mietern.

Digitale Prozesse & volle Transparenz
Über unser Kundenportal haben Sie jederzeit Zugriff auf alle relevanten Verbrauchs- und Abrechnungsdaten. Schnittstellen zu gängigen Verwaltersoftwares ermöglichen eine nahtlose Integration.
Persönlicher Service
Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie zuverlässig durch den gesamten Abrechnungsprozess. Unser qualifiziertes Serviceteam steht Ihnen bei Fragen jederzeit kompetent zur Seite.
Ablauf
In 3 Schritten zu Ihrer Heizkostenabrechnung
Video
Ganzheitliche Unterstützung für Hausverwaltungen
FAQ
Heizkostenabrechnung
Ist eine Abrechnung nach einer Zwischenablesung möglich?
Nein. Die verbrauchsabhängige Abrechnung ist zur korrekten Ermittlung auf die Angaben einer kompletten Abrechnungsperiode samt Verbräuchen angewiesen. Werden hier Verbräuche separat abgerechnet, kommt die Gesamtabrechnung ins Ungleichgewicht.
Kann fair abgerechnet werden auch wenn keine Zwischenablesung erfolgt ist?
Ja. Liegt keine verwertbare Zwischenablesung vor, werden die Anteile Heizung nach Gradtagen, für Warmwasser nach Tagen errechnet, entsprechend der vom Auftraggeber angegebenen Nutzungszeit.
Von wem bekomme ich meine Abrechnung?
Als Mieter erhalten Sie ausschließlich von der Hausverwaltung oder dem Eigentümer ihre Abrechnung.
Welche Kostenanteile der Heizkostenabrechnung sind umlagefähig?
Die Heizkostenverordnung legt in § 7 Abs. 2 im Einzelnen fest, welche Kosten umlagefähig sind. Diese sind beispielsweise die Wartungskosten der Heizanlage, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Heizungsanlage, die Kosten der Reinigung der Heizanlage und des Heizungskellers, die Kosten der Abgasmessung sowie der Betriebsstrom der Heizungsanlage. Des Weiteren die Miet- und Garantiewartungskosten der Messgeräte und die Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung durch die Mess-Profis.
Warum wurde mein Verbrauch geschätzt?
Wenn der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch eines Nutzers auf Grund eines Geräteausfalls, Verweigerung des Ablesens oder anderen zwingenden Gründen nicht erfasst werden kann, so muss entsprechend geschätzt werden. Festgelegt ist dies in § 9a der Heizkostenverordnung.
Weshalb bekomme ich als Mieter nur eine begrenzte Auskunft bei den Mess-Profis?
Aus Datenschutzgründen dürfen wir nur Auskünfte und Daten an unsere Vertragspartner weitergeben werden. Diese sind die Hausverwaltungen und Eigentümer kompletter Liegenschaften.
Ich habe Fragen zu meiner Abrechnung – an wen kann ich mich wenden?
Als Wohnungsnutzer ist die Hausverwaltung oder der Eigentümer der Liegenschaft Ihr Ansprechpartner.
Wann erhalte ich meine Abrechnung?
Sie sind Eigentümer einer WEG oder Wohnungsnutzer?
Grundsätzlich wird nach Ablauf der vorgegebenen Abrechnungsperiode die Abrechnung erstellt und an die beauftragte Hausverwaltung, bzw. den Gebäudeeigentümer versendet. Sie erhalten die Abrechnung nach Ende der Abrechnungsperiode innerhalb von 12 Monaten.
Sie sind Hausverwalter bzw. beauftragender Gebäudeeigentümer?
Dann erhalten Sie ihre Abrechnung in der Regel innerhalb von 10 Werktage nach Vorlage aller Daten.
Von wem bekomme ich meine Abrechnung ?
Ausschließlich von der Hausverwaltung oder dem Eigentümer.
Wie setzt sich meine Abrechnung zusammen?
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Warum hat sich meine Abrechnung im Vergleich zum Vorjahr verändert?
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Was kann ich tun, wenn ich meine Abrechnung nicht verstehe?
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Wie gehe ich vor, wenn ich einen Fehler in der Abrechnung vermute?
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Was passiert, wenn keine Ablesung erfolgt ist?
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Wie erfolgt eine Schätzung der Verbrauchswerte?
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