Heizkostenabrechnung

Ablesen & Abrechnen – effizient, digital und rechtssicher

Eine korrekte Heizkostenabrechnung ist Pflicht – und mit den Mess-Profis gleichzeitig eine echte Entlastung. Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess: von der Ablesung über das Datenmanagement bis zur fristgerechten Abrechnung. Digital, transparent und zuverlässig. Dank moderner Funktechnik erfolgt die Ablesung ohne Wohnungszutritt. Ihre Heizkostenabrechnung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 10 Werktagen nach Vorlage aller abrechnungsrelevanten Daten – geprüft, verständlich und rechtssicher.

Übersicht

Unser Service

Digitale Heizkostenabrechnung

Unsere Heizkostenabrechnung basiert auf einem vollständig digitalen Ableseprozess. Verbrauchsdaten werden per Funk erfasst – ganz ohne Terminchaos oder Zutritt zu den Wohnungen.

Minimaler Aufwand für Sie

Wir koordinieren Ablesung, Datenprüfung und Abrechnungserstellung. Sie sparen Zeit, reduzieren Rückfragen und profitieren von klar strukturierten Abrechnungsergebnissen.

Schnell & zuverlässig

Nach vollständiger Datenübermittlung erstellen wir Ihre Heizkostenabrechnung zügig und mit höchster Sorgfalt – transparent, nachvollziehbar und gesetzeskonform.

Vorteile

Ihre Vorteile auf einen Blick

Rechtssichere Heizkostenabrechnung

Sie erhalten geprüfte und korrekte Heizkostenabrechnungen gemäß aktueller gesetzlicher Vorgaben. Umfangreiche Plausibilitätsprüfungen sorgen für maximale Sicherheit und Akzeptanz bei Mietern.

Digitale Prozesse & volle Transparenz

Über unser Kundenportal haben Sie jederzeit Zugriff auf alle relevanten Verbrauchs- und Abrechnungsdaten. Schnittstellen zu gängigen Verwaltersoftwares ermöglichen eine nahtlose Integration.

Persönlicher Service

Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie zuverlässig durch den gesamten Abrechnungsprozess. Unser qualifiziertes Serviceteam steht Ihnen bei Fragen jederzeit kompetent zur Seite.

Video

Ganzheitliche Unterstützung für Hausverwaltungen

FAQ

Heizkostenabrechnung

Nein. Die verbrauchsabhängige Abrechnung ist zur korrekten Ermittlung auf die Angaben einer kompletten Abrechnungsperiode samt Verbräuchen angewiesen. Werden hier Verbräuche separat abgerechnet, kommt die Gesamtabrechnung ins Ungleichgewicht.

Ja. Liegt keine verwertbare Zwischenablesung vor, werden die Anteile Heizung nach Gradtagen, für Warmwasser nach Tagen errechnet, entsprechend der vom Auftraggeber angegebenen Nutzungszeit.

Als Mieter erhalten Sie ausschließlich von der Hausverwaltung oder dem Eigentümer ihre Abrechnung.

Die Heizkostenverordnung legt in § 7 Abs. 2 im Einzelnen fest, welche Kosten umlagefähig sind. Diese sind beispielsweise die Wartungskosten der Heizanlage, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Heizungsanlage, die Kosten der Reinigung der Heizanlage und des Heizungskellers, die Kosten der Abgasmessung sowie der Betriebsstrom der Heizungsanlage. Des Weiteren die Miet- und Garantiewartungskosten der Messgeräte und die Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung durch die Mess-Profis.

Wenn der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch eines Nutzers auf Grund eines Geräteausfalls, Verweigerung des Ablesens oder anderen zwingenden Gründen nicht erfasst werden kann, so muss entsprechend geschätzt werden. Festgelegt ist dies in § 9a der Heizkostenverordnung.

Aus Datenschutzgründen dürfen wir nur Auskünfte und Daten an unsere Vertragspartner weitergeben werden. Diese sind die Hausverwaltungen und Eigentümer kompletter Liegenschaften.

Als Wohnungsnutzer ist die Hausverwaltung oder der Eigentümer der Liegenschaft Ihr Ansprechpartner.

Sie sind Eigentümer einer WEG oder Wohnungsnutzer?
Grundsätzlich wird nach Ablauf der vorgegebenen Abrechnungsperiode die Abrechnung erstellt und an die beauftragte Hausverwaltung, bzw. den Gebäudeeigentümer versendet. Sie erhalten die Abrechnung nach Ende der Abrechnungsperiode innerhalb von 12 Monaten.

Sie sind Hausverwalter bzw. beauftragender Gebäudeeigentümer?
Dann erhalten Sie ihre Abrechnung in der Regel innerhalb von 10 Werktage nach Vorlage aller Daten. 

Ausschließlich von der Hausverwaltung oder dem Eigentümer.

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