FAQ zum neuen Kundenportal

Mit unserem neuen Kundenportal stehen Ihnen zahlreiche Funktionen zur Verfügung, um Ihre Abrechnungsdaten komfortabel online zu verwalten. Von der Erfassung von Kosten- und Nutzerdaten über Nutzerwechsel bis hin zum Dokumenten-Upload. Viele Aufgaben lassen sich jetzt direkt im Portal erledigen.

Damit Ihnen der Einstieg möglichst leichtfällt, haben wir bereits ein Erklärvideo erstellt. Außerdem finden Sie auf dieser Seite Antworten auf die häufigsten Fragen, die im Rahmen unserer Kunden-Webinare gestellt wurden.

Gut zu wissen

Damit die Bearbeitung Ihrer Abrechnung reibungslos funktioniert, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Speichern Sie Ihre Eingaben regelmäßig.
  • Prüfen Sie die automatisch übernommenen Vorjahresdaten.
  • Nutzen Sie den Dokumenten-Upload, wenn Sie uns Rechnungen oder weitere Unterlagen zur Verfügung stellen möchten.
  • Über das Freitextfeld können Sie wichtige Hinweise direkt an unsere Abrechnung übermitteln.

Sie haben weitere Fragen?

Sollten Sie bei der Nutzung des Kundenportals Unterstützung benötigen, hilft Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner oder unser Kundenservice gerne weiter.

Viele der häufigsten Fragen konnten wir bereits im Rahmen unserer Kunden-Webinare beantworten. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Antworten in unserem FAQ.

Kundenportal

Ja. Vorjahresdaten werden grundsätzlich übernommen. Aufgrund des Systemwechsels empfiehlt TEHA jedoch, die übernommenen Daten einmal zu prüfen. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Daten nicht vollständig übernommen wurden.

Ja. Über „Position hinzufügen“ können beliebig viele Lieferungen angelegt werden. Nicht benötigte Positionen lassen sich anschließend wieder löschen.

Nein. Es genügt, die Gesamtsumme der CO₂-Menge und der CO₂-Kosten für den gesamten Abrechnungszeitraum einzutragen.

Nein. Bei Heizöl werden die CO₂-Werte anhand des FIFO-Prinzips automatisch ermittelt. Eine Eingabe im Kundenportal ist deshalb nicht erforderlich.

Ja. Sie können beispielsweise die Rechnung Ihres Energieversorgers als PDF hochladen. So können die Angaben bei der Bearbeitung der Abrechnung überprüft werden.

Nein. Diese Funktion steht derzeit noch nicht zur Verfügung, ist aber für eine spätere Version des Kundenportals geplant.

Positionen dürfen nicht mit einem Betrag von 0 € gespeichert werden. Ist keine Rechnung vorhanden, sollte die Position gelöscht werden. Andernfalls weist das System auf den Fehler hin.

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den TEHA-Support. Die Position kann im System entfernt werden. Gleichzeitig wurde im Webinar darauf hingewiesen, dass dieses Verhalten geprüft und verbessert werden soll.

Nein. Wenn Sie keine Beträge eintragen, werden diese Positionen auch nicht in der Abrechnung ausgewiesen. Bei Bedarf können Sie zusätzlich einen Hinweis im Freitext hinterlegen.

Ja. Über „Mieter- und Eigentümerdaten korrigieren“ können Sie eigene Wohnungsnummern hinterlegen oder ändern.

Ja. Nutzerwechsel können sowohl über den Datenaustausch (L-/M-Satz) als auch direkt im Kundenportal erfasst werden. Wichtig ist, dass in beiden Fällen dieselben Wechseltermine verwendet werden.

Nein. Die Schnittstelle unterstützt derzeit keine Übertragung von Zählerständen. Diese müssen im Kundenportal manuell erfasst werden. Alternativ können sie weiterhin per E-Mail übermittelt werden.

Wenn Sie einen Nutzerwechsel erfassen, fragt das Kundenportal automatisch, ob Sie eine Zwischenablesung hinterlegen möchten. Bestätigen Sie diese Abfrage, öffnet sich eine Maske mit den der Wohnung zugeordneten Zählern. Dort können Sie die entsprechenden Zählerstände direkt eintragen.

Die Nebenkostenvorauszahlungen können Sie in den Nutzerdaten des jeweiligen Mieters hinterlegen. Sollte die Spalte „Vorauszahlungen“ in Ihrem Kundenportal nicht angezeigt werden, wenden Sie sich bitte an unseren Support. Die Funktion kann für Sie freigeschaltet werden.

Grundsätzlich können Personenzahlen im Bereich Nutzerdaten auch unterjährig geändert werden. Sollte eine Änderung nach einem Mieterwechsel nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an unseren Support. Wir prüfen den Fall und kümmern uns um die Freischaltung bzw. Behebung des Problems.

In diesem Fall können Sie den vorhandenen Leerstand bearbeiten und mit den Daten des neuen Mieters überschreiben. Anschließend wird der neue Nutzer für die Wohnung übernommen.

Nein. Wenn in der Liegenschaft Funkgeräte vorhanden sind, genügt es, den Nutzerwechsel im Kundenportal zu melden. Die zum Wechselzeitpunkt vorhandenen Funkwerte werden automatisch bei der Abrechnung berücksichtigt. Sollten Sie die Funkwerte für Ihre eigenen Unterlagen oder zur Weitergabe an den aus- oder einziehenden Mieter benötigen, stellen Sie bitte eine Anfrage an Ihren Ansprechpartner. Eine direkte Anzeige im Kundenportal ist derzeit nicht möglich.

Weitere Nutzerwechsel können direkt im Bereich Nutzerdaten angelegt werden. Dafür muss nicht der bestehende Datensatz bearbeitet werden. Nach Eingabe des Einzugsdatums setzt das Kundenportal das Auszugsdatum des vorherigen Nutzers automatisch auf den Vortag.

Die UVI-Funktion steht nur zur Verfügung, wenn die Liegenschaft mit Funkmesstechnik und einem Gateway ausgestattet ist und eine entsprechende vertragliche Vereinbarung besteht. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der UVI-Bereich im Kundenportal nicht angezeigt.

Ja. Im UVI-Bereich können Sie die E-Mail-Adresse des Nutzers hinterlegen oder alternativ einen Link an den Eigentümer senden, damit dieser die Informationen an den Mieter weitergibt. Nutzer, die keine unterjährige Verbrauchsinformation erhalten sollen (z. B. Waschküchen), können über die Funktion „Ignorieren“ ausgeschlossen werden.

Hinweise im Freitextfeld bleiben für die aktuelle Abrechnungsperiode erhalten. In einer neuen Abrechnungsperiode werden sie nicht übernommen. Dauerhafte Informationen, die auch künftig berücksichtigt werden sollen, werden von den Mess-Profis intern hinterlegt.

Ja. Kosten für die neue Abrechnungsperiode können bereits erfasst werden. Solange die vorherige Abrechnung jedoch noch nicht abgeschlossen ist, kann die neue Periode noch nicht an die Mess-Profis übermittelt werden. Zunächst muss immer die ältere Abrechnungsperiode abgeschlossen werden.

In der Regel wird eine Abrechnungsperiode vollständig durch eine Hausverwaltung bearbeitet. Informieren Sie die Mess-Profis über den Verwalterwechsel und senden Sie eine entsprechende Verwaltervollmacht. Sollte die vorherige Abrechnungsperiode noch offen sein, teilen Sie bitte mit, welche Hausverwaltung diese abschließen soll. Eine Aufteilung einer Abrechnungsperiode auf zwei Verwaltungen ist zwar möglich, verursacht jedoch zusätzlichen Aufwand und Kosten.

Derzeit steht diese Funktion im neuen Kundenportal noch nicht zur Verfügung. Der Wunsch nach einer Geräteübersicht wurde im Webinar mehrfach geäußert und als Verbesserungsvorschlag aufgenommen. Benötigen Sie eine Übersicht Ihrer Messgeräte oder Rauchwarnmelder, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei den Mess-Profis. Dieser kann Ihnen die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen.

Ja. Die Bereitstellung einzelner PDF-Abrechnungen pro Wohnung ist bereits vorgesehen und wird zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt. Bis dahin können Einzel-PDFs bei Bedarf bereitgestellt werden.

Derzeit können Sie Ihre Rechnungen im Kundenportal einsehen. Eine Anzeige, ob eine Rechnung bereits bezahlt wurde, steht aktuell noch nicht zur Verfügung. Dieser Wunsch wurde als Verbesserungsvorschlag aufgenommen.